Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Thüringen
Text-Element Ombudsperson
Mit dem MDK- Reformgesetz wurde durch § 278 Absatz 3 SGB V die Bestellung einer Unabhängigen Ombudsperson vorgesehen.
Die Unabhängige Ombudsperson ist Ansprechpartner für Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie deren Angehörige und Betreuer. Alle Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes werden unabhängig und vertraulich bearbeitet. Auch Beschäftigte des Medizinischen Dienstes können sich bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, an sie wenden.
Für den Medizinischen Dienst Thüringen wurde Herr Peter Kruchen als Unabhängige Ombudsperson bestellt. Herr Kruchen hat seine Tätigkeit als Unabhängige Ombudsperson zum 1. April 2022 aufgenommen.
Herr Kruchen war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Referatsleiter des Referates „Sozialversicherung“ im Thüringer Gesundheitsministerium. Zu den Kernaufgaben des Referates gehörten alle Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Darüber hinaus gehörte die ambulante vertragsärztliche Versorgung zum Zuständigkeitsbereich des Referates.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie mit dem Ergebnis eines Gutachtens und dem nachfolgenden Leistungsbescheid Ihrer Kasse nicht einverstanden sein, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Näheres entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des Leistungsbescheides.
Die Unabhängige Ombudsperson kann keine Widersprüche, die an die Krankenkasse oder an die Pflegekassen zu richten sind, bearbeiten.
Kontaktformular
Hier geht es zum Kontaktformular für Nachrichten an die Unabhängige Ombudsperson.
Häufige Fragen und Antworten
Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden und wie unabhängig arbeitet die Stelle? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Unabhängigen Ombudsperson zusammengestellt.
Durch die unabhängige Ombudsperson werden die Transparenz und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt. Ziel ist es, eventuelle Unregelmäßigkeiten aufzudecken und mögliche systematische Fehlentwicklungen im Medizinischen Dienst Thüringen zu verhindern.
Als versicherte Person können Sie Ihre Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Thüringen vertraulich an die Unabhängige Ombudsperson richten. Wenn Sie beim Medizinischen Dienst Thüringen beschäftigt sind, können Sie sich bei Verdacht von Beeinflussungsversuchen durch Dritte an die Unabhängige Ombudsperson wenden. Mit Ihrem Einverständnis nimmt die Unabhängige Ombudsperson Kontakt mit der zuständigen Stelle im Medizinischen Dienst auf und bittet um eine Stellungnahme zur Eingabe. In Konfliktsituationen versucht die Unabhängige Ombudsperson zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Wenn eine Rechtsberatung gewünscht wird, kann die Unabhängige Ombudsperson nicht helfen.
Ist Ihr Anliegen ein Fall für die Unabhängige Ombudsperson, nimmt diese Kontakt zum Medizinischen Dienst Thüringen auf, um eine Stellungnahme anzufordern oder um Akten einzusehen. Dazu ist jedoch Ihre Einwilligung notwendig. Nutzen Sie dafür bitte das oben zur Verfügung gestellte Kontaktformular. Erst wenn Ihre Einwilligungserklärung vorliegt, kann die Unabhängige Ombudsperson tätig werden. Nach Abschluss der Prüfung wird die Unabhängige Ombudsperson Sie schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informieren.
Die Unabhängige Ombudsperson arbeitet unabhängig und weisungsfrei vom Medizinischen Dienst Thüringen. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet und nicht beim Medizinischen Dienst Thüringen angestellt. Ihre Unabhängigkeit wird durch die Richtlinie Unabhängige Ombudsperson (UOP-RL) und die Satzung des Medizinischen Dienstes Thüringen sichergestellt.
Die Unabhängige Ombudsperson achtet streng darauf, dass alle Informationen diskret und vertraulich behandelt werden. Sie können sich, falls Sie dies möchten, auch anonym an die Unabhängige Ombudsperson wenden. Bitte beachten Sie, dass die Unabhängige Ombudsperson Ihnen in diesen Fällen nicht persönlich antworten kann.
Es gibt für das Ombudsverfahren keine Fristen.
Das Ombudsverfahren ist für Sie kostenfrei.
Die Unabhängige Ombudsperson berichtet dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass und veröffentlicht den Jahresbericht auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes.