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Text-Element Ombudsperson

Mit dem MDK- Reformgesetz wurde durch § 278 Absatz 3 SGB V die Bestellung einer Unabhängigen Ombudsperson vorgesehen. 

Die Unabhängige Ombudsperson ist Ansprechpartner für Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie deren Angehörige und Betreuer. Alle Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes werden unabhängig und vertraulich bearbeitet. Auch Beschäftigte des Medizinischen Dienstes können sich bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, an sie wenden.

Für den Medizinischen Dienst Thüringen wurde Herr Peter Kruchen als Unabhängige Ombudsperson bestellt. Herr Kruchen hat seine Tätigkeit als Unabhängige Ombudsperson zum 1. April 2022 aufgenommen.

Herr Kruchen war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Referatsleiter des Referates „Sozialversicherung“ im Thüringer Gesundheitsministerium. Zu den Kernaufgaben des Referates gehörten alle Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Darüber hinaus gehörte die ambulante vertragsärztliche Versorgung zum Zuständigkeitsbereich des Referates.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie mit dem Ergebnis eines Gutachtens und dem nachfolgenden Leistungsbescheid Ihrer Kasse nicht einverstanden sein, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Näheres entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des Leistungsbescheides.

Die Unabhängige Ombudsperson kann keine Widersprüche, die an die Krankenkasse oder an die Pflegekassen zu richten sind,  bearbeiten.

Kontaktformular

Hier geht es zum Kontaktformular für Nachrichten an die Unabhängige Ombudsperson.

Häufige Fragen und Antworten

Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden und wie unabhängig arbeitet die Stelle? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Unabhängigen Ombudsperson zusammengestellt.