Über den Medizinischen Dienst Thüringen
Der Medizinische Dienst Thüringen ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegeversicherung im Freistaat Thüringen. Wir stehen den Kranken- und Pflegekassen als Ansprechpartner in sozialmedizinischen Fragen zur Verfügung.
Der Medizinische Dienst berät im Einzelfall und in Grundsatzfragen zur medizinischen und pflegerischen Versorgung. Wir beraten Krankenkassen und Versicherte, insbesondere zu Fragen von:
- Arbeitsunfähigkeit
- Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Vorsorge-/Rehabilitationsleistungen bzw. -maßnahmen
- Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
- Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung
- Krankenhausabrechnungsprüfungen
- Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege
- Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB).
Darüber hinaus beraten die Medizinischen Dienste die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in grundsätzlichen Fragen der präventiven, kurativen und rehabilitativen Versorgung sowie bei der Gestaltung der Leistungs- und Versorgungsstrukturen. Die Entscheidung über eine Leistung liegt bei den Kranken- und Pflegekassen. Unsere Gutachter und Gutachterinnen greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein.
Im Auftrag der Pflegekassen führen wir die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit durch. Darüber hinaus beraten wir die gesetzlichen Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen der pflegerischen Versorgung. Wir führen im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen Qualitätsprüfungen in Thüringen durch. Wir prüfen, ob die Leistungen der Pflegeeinrichtungen den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen.
Warum beraten wir?
Gesundheit ist wertvoll. Eine immer besser werdende gesundheitliche Versorgung wird durch medizinischen Fortschritt, verbesserte technische Ausstattung und neue Behandlungsformen möglich. Diese Versorgung muss effektiv und wirtschaftlich sein. Ihre Beiträge müssen sinnvoll verwendet werden. Wir helfen den Kranken- und Pflegekassen, Entscheidungen über medizinische und pflegerische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen zu treffen.
Wie beraten wir?
Entscheidungen brauchen Grundlagen. Deshalb kommen wir zu Ihnen oder laden Sie in eines unserer Zentren ein. Haben Sie Vertrauen. Unsere Gutachter und Gutachterinnen sind erfahrene Ärzte und Pflegefachkräfte. Nur ein vertrauensvolles Beratungsgespräch kann Ihnen und uns helfen, Probleme zu lösen und Ihre Gesundheit bestmöglich zu erhalten. Ergebnis unserer Untersuchung und Beratung ist ein Gutachten oder eine sozialmedizinische Stellungnahme. Diese stellen wir Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse als Entscheidungshilfe zur Verfügung.
Vertreter des Verwaltungsrates
Dem Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Thüringen gehören 23 Vertreter an (§ 279 Abs. 3 S. 1 SGB V), die sich auf die folgenden Vertretergruppen verteilen:
Die Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände sind im Verwaltungsrat mit 16 stimmberechtigten Vertretern repräsentiert (§ 279 Abs. 4 SGB V).
Die Verbände und Organisationen im Sinne von § 279 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 SGB V sind durch fünf stimmberechtigte Vertreter repräsentiert.
Die maßgeblichen Verbände der Pflegeberufe und die Landesärztekammer sind mit je einem Vertreter ohne Stimmrecht repräsentiert (§ 279 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SGB V).
Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates
Andreas Brückner - IKK classic
Bernhard Götz - AOK - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Im Jahr 2024 hat Herr Andreas Brückner den Vorsitz des Verwaltungsrates.
Vertreter gemäß § 279 Abs. 4 SGB V
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Vertreter der Versicherten
Corinna Hersel
Bettina Mandaus
Henrik Möckel
Klaus Schwarzbeck
Vertreter der Arbeitgeber
Bernhard Götz
Sylvia Kemptner
Veronika Krey
Martin Zappe
BAHN-BKK
Reimund Ide
Ersatzkassen
Robert Herrlich - DAK Gesundheit
Nadine Lingstädt - Techniker Krankenkasse
Thorn Plöger - BARMER
Birgit Vater - BARMER
IKK classic
Vertreter der Versicherten
Martina Frank
Vertreter der Arbeitgeber
Andreas Brückner
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Cornelia Müller
Verbände und Organisationen im Sinne von § 279 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 SGB V
Haiko Jakob - Deutsche Rheumaliga
Saskia Schröder - Sozialverband Deutschland
Gabriele Heinebrodt - Sozialverband VdK
Ralf Reichertz - Verbraucherzentrale Thüringen e. V.
Dr. Jan Steinhaußen - Landesseniorenrat Thüringen
Maßgebliche Verbände der Pflegeberufe und die Landesärztekammer gemäß § 279 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SGB V
Dr. Hans-Jörg Bittrich - Landesärztekammer Thüringen
Martina Röder - Landespflegerat Thüringen e. V.
Vorstandsvorsitzender
Kai-Uwe Herber
Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden
Susanne Götze
Veröffentlichung gemäß § 279 Absatz 7 SGB V
Unsere Anschrift
Medizinischer Dienst Thüringen
Richard-Wagner-Str. 2a
99423 Weimar
Telefon: 03643 553-0
Telefax: 03643 553-120
E-Mail: kontakt (at) md-th.de
Institutionskennzeichen IK 191600019
Leitende Ärztin
Frau Dr. Antje Freyer