Damit die Unabhängige Ombudsperson Ihre Beschwerde bearbeiten kann, wird es ggf. nötig sein, dass sie bei der zuständigen Fachebene des Medizinischen Dienstes Thüringen eine Stellungnahme einholt und/oder Fallunterlagen einsieht. Für beides wird hier Ihre Zustimmung erbeten. Ohne diese Zustimmung kann die Unabhängige Ombudsperson Ihre Beschwerde zwar entgegennehmen, aber ggf. nicht bearbeiten.